Lebenslagen
Verwaltungsservice Bayern
Amtliche Beglaubigungen
Für einige Amtswege müssen Sie Dokumente oder Unterschriften beglaubigen lassen, da diese sonst von den Behörden nicht anerkannt werden. Dies gilt besonders für ausländische und fremdsprachige Dokumente.
- Apostille, Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zur Verwendung im Ausland
- Apostille und Legalisation, Beglaubigung von Urkunden von Landesbehörden und Kommunen zur Verwendung im Ausland
- Dokumente und Unterschriften, Amtliche Beglaubigung durch die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft
- Legalisation, Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zur Verwendung im Ausland