Leistungen
Verwaltungsservice Bayern
Förderschule, Mobile Sonderpädagogische Dienste
In den Mobilen Sonderpädagogischen Diensten arbeiten Lehrkräfte der Förderschule. Sie unterstützen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen, damit sie erfolgreich integriert werden können.
Beschreibung
Die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste unterstützen die Unterrichtung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine allgemeinbildende Schule besuchen können. Sie diagnostizieren und fördern Schüler, beraten Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und Schüler, koordinieren sonderpädagogische Förderung und führen Fortbildungen für Lehrkräfte durch.Mobile Sonderpädagogische Dienste werden z.B. für folgende Förderschwerpunkt angeboten: Sehen Hören körperliche und motorische Entwicklung geistige Entwicklung Sprache Lernen soziale und emotionale Entwicklung Mobile Sonderpädagogische Dienste werden von den nächstgelegenen Förderschulen mit entsprechendem Förderschwerpunkt geleistet, soweit nicht nach Art. 30a Abs. 9 Satz 3 BayEUG etwas anderes durch die Regierung bestimmt wurde. Die Förderschulen geben Auskunft über die von ihnen angebotenen Mobilen Sonderpädagogischen Dienste.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Ambulante Dienste Förderschulen - Regierung von Oberfranken
- Förderschulen - Regierung von Schwaben
- Mobile Dienste - Regierung von Oberbayern
- Mobile Sonderpädagogische Dienste - Regierung von Niederbayern
- Mobile Sonderpädagogische Dienste - Regierung von Unterfranken
- Sonderpädagosiche Förderung - Regierung von Mittelfranken
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 (0)981 53-0
+49 (0)981 53-1206
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 13.07.2017