Leistungen
Verwaltungsservice Bayern
Berufliche Schule, Beantragung eines Zuschusses für Lehrpersonal
Für kommunale berufliche Schulen gewährt der Staat einen Zuschuss zum Lehrpersonal (Lehrpersonalzuschuss).
Beschreibung
Der Zuschuss ist pauschalisiert und wird auf der Grundlage der Summe der gehaltenen Unterrichtswochenstunden berechnet. Die Förderhöhe liegt für kommunale berufliche Schulen, abhängig von der Schulart bei 50 bis 70%.
Voraussetzungen
Den Lehrpersonalzuschuss erhalten kommunale berufliche Schulen.
Fristen
Anträge auf Gewährung eines Lehrpersonalzuschusses sind bis spätestens 1. April eines Jahres bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
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Zuständiges Amt
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 (0)981 53-0
+49 (0)981 53-1206
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 04.04.2018