Leistungen
Verwaltungsservice Bayern
Pflegschaft
Beschreibung
Eine Pflegschaft wird durch Bestellung eines Pflegers bei einem Fürsorgebedürfnis für besondere Angelegenheiten angeordnet. Diese können z. B. sein:
- Ergänzung der elterlichen Vertretung, wenn die Eltern an der Besorgung von Angelegenheiten (tatsächlich oder rechtlich) verhindert sind;
- Wahrung der künftigen Rechte einer Leibesfrucht;
- Wahrung der Interessen von unbekannten Beteiligten.
§§ 55, 56 Sozialgesetzbuch VIII, §§ 1909 ff. Bürgerliches Gesetzbuch
Familiengerichte bei den Amtsgerichten; Jugendämter bei den Landratsämtern und kreisfreien StädtenRechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Amtsgericht Schwabach
Weißenburger Str. 8
91126 Schwabach
+49 (0)9122 1807-0
+49 (0)9122 1807-199
Landratsamt Roth
Weinbergweg 1
91154 Roth
+49 (0)9171 81-0
+49 (0)9171 81-1328
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 08.12.2017