Leistungen
Verwaltungsservice Bayern
Gewässer dritter Ordnung, Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Städte und Gemeinden bei der Verwirklichung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen (im Bereich Gewässerausbau und -unterhaltung) mit Zuwendungen.
Beschreibung
Wer wird gefördert?
- Kommunen und kommunale Zweckverbände
- Wasser- und Bodenverbände
- Landschaftspflegeverbände
- Berechnung von Überschwemmungsgebieten
- Gefährdungsbetrachtungen (z.B.: Verklausung, Überlastfälle, hydraulische Leistungsfähigkeit)
- Hochwasseraudits
- Sicherheitsüberprüfung kommunaler Stau und Hochwasserschutzanlagen
- Ereignisdokumentation Hochwasser
- Hochwasserschutzkonzepte
- Gewässerentwicklungskonzepte
- Gewässerausbauten zum Hochwasserschutz bebauter Gebiete,
- Herstellung der Anlagensicherheit von kommunalen Stauanlagen
- Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern und ihrer Auen,
- Gewässerpflege und -unterhaltungsmaßnahmen,
- Beseitigung von Hochwasserschäden an Gewässern und Wasserbauten,
- Maßnahmen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie
Voraussetzungen
Detailregelungen in den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas); Beratung durch das örtlich zuständige Wasserwirtschaftsamt.
Fristen
Es können nur Maßnahmen gefördert werden, mit denen noch nicht begonnen wurde (Baubeginn = Vergabe des ersten Bauauftrags bzw. Planungsauftrags bei reinen Planungsvorhaben).
Erforderliche Unterlagen
- Entwurf für das Vorhaben bzw. den Bauabschnitt, aufgestellt nach den Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (REWas) in der jeweils gültigen Fassung (2-fach)
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
Allersberger Str. 17/19
90461 Nürnberg
+49 (0)911 23609-0
+49 (0)911 23609-101
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 23.05.2017