An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes
Einwohnermeldeamt
Ansprechpartner: Hans Heiden / Susanne Erbs
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde oder zwischen zwei Gemeinden ist dies der betreffenden Gemeinde innerhalb einer Woche anzuzeigen. Entsprechende An- und Ummeldeformulare sind im Einwohnermeldeamt erhältlich.
Wird die Frist trotz Aufforderung nicht eingehalten, muss mit der Einleitung eines Bußgeldverfahren gerechnet werden.
Hinzuweisen wäre noch, dass seit 01.06.2004 bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Bundesrepublik die Abmeldepflicht entfallen ist. Es genügt jetzt die Anmeldung bei der neuen Gemeinde/Stadt.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
Bei einer Anmeldung ist der Personalausweis und/oder Reisepass mitzubringen.
Zur Ummeldung innerhalb der Gemeinde benötigen Sie den Personalausweis
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