Erschließungsbeiträge für Straßen bzw.
Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal
Kämmerei
Ansprechpartner: Herr Kempf
Für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsstraße (Neubaugebiet) erhebt die Gemeinde von dem Anlieger einen Beitrag.
Für die Ermittlung des Erschließungsbeitrages werden die Kosten der Straße auf die erschlossenen Grundstücke verteilt.
Der Beitrag wird dann, nach Abzug eines Gemeindeanteils von 10 %, nach der tatsächlichen Größe des Grundstücks errechnet.
Es besteht auch die Möglichkeit, soweit das Baugrundstück von der Gemeinde erworben wird, den Erschließungsbeitrag zusammen mit dem Kaufpreis abzulösen.
Das gleiche gilt für den Kanal- und Wasserherstellungsbeigtrag.
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