Grundsteuer
Gemeindekasse
Ansprechpartner: Aloisia Wagner
Steuergegenstand ist der Grundbesitz einschließlich Eigentumswohnungen.
Das zuständige Finanzamt erläßt auf der Grundlage des Bewertungsgesetzes einen Grundsteuermeßbescheid. Auf der Grundlage dieses Meßbescheides erläßt die Gemeinde den Grundsteuerbescheid.
Dazu wird der vom Finanzamt festgesetzte Meßbetrag mit einem Hebesatz von derzeit 330 % multipliziert.
Die Grundsteuer ist jeweils zum 15.2, 15.5. , 15.8 und 15.11 eines jeden Jahres fällig.
Einmalzahlungen können bei der Gemeindekasse formlos beantragt werden.
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