Spenden
Gemeindekasse
Ansprechpartner: Aloisia Wagner / Hans Bergmann
Abwicklungsverfahren für Spenden:
1. Spenden für kulturelle u.a. Zwecke an die Gemeinde
- Ausstellung der Spendenbescheinigungen
2. Spenden an andere gemeinnützige Körperschaften und Vereine
Aufgrund der Reform des steuerlichen Spendenrechts zum 01. Januar 2000 sind die gemeinnützigen Körperschaften und Vereine unmittelbar berechtigt steuerbegünstigte Spenden entgegenzunehmen und dafür Spendenbescheinigungen auszustellen.
Nähere Informationen hierüber ebenfalls bei der Gemeindekasse
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