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Informationen zum richtigen Verhalten im verkehrsberuhigten Bereich |
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Mitteilung der Gemeinde Georgensgmünd, 23. Januar 2012
Informationen zum richtigen Verhalten im verkehrsberuhigten Bereich
Die Straßenverkehrsordnung nennt einige wichtige Punkte, die es innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs zu beachten gilt:
1. Die Verkehrsfläche in einem verkehrsberuhigten Bereich steht allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung (Mischverkehr). Es gibt keine bauliche Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Gehwegen.
2. Fußgänger dürfen die Straßen in ihrer ganzen Breite benutzen, Kinderspiele sind überall erlaubt, der Fahrzeugverkehr darf nicht unnötig behindert werden.
3. Der Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig müssen sie warten.
4. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen.
5. Im verkehrsberuhigten Bereich ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten (5 – 7 km/h), d. h. im ersten Gang, ohne Gas zu geben, dahinrollen.

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