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Neuigkeiten

Grundsteuerreform

Artikel vom 26.04.2022

Das Bayerische Landesamt für Steuern informiert über die Neuregelung der Grundsteuer

Was bedeutet die Neuregelung für Sie?
Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann aufgepasst:
Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Hierzu werden Sie durch die Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern im Frühjahr 2022 öffentlich aufgefordert.
Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.
Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022
bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.

Eine Zusammenfassung der Informationen (PDF-Datei) dazu stellt das Bayerische Landesamt für Steuern bereit! Weitere Untestützungsangebote finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de.