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Mietspiegel 2023

Artikel vom 29.08.2023

Mietspiegel 2023

Der qualifizierte Mietspiegel 2023 wurde im Auftrag der Stadt Roth in Kooperation mit den Kommunen Abenberg, Allersberg, Büchenbach, Georgensgmünd, Heideck, Hilpoltstein, Kammerstein, Rednitzhembach, Röttenbach, Schwanstetten, Thalmässing und Wendelstein auf der Grundlage einer repräsentativen Mieterumfrage erstellt. Er basiert auf insgesamt 3.817 Antworten der eigens zum Zweck der Mietspiegelerstellung durchgeführten Primärdatenerhebung. Insgesamt konnten hiervon 1.111 Datensätze für die Mietspiegelerstellung verwendet werden. Die Daten wurden im Dezember 2022 bei zufällig ausgewählten mietspiegelrelevanten Haushalten im Projektgebiet schriftlich erhoben.

Die Befragung und Auswertung der erhobenen Daten wurden durch das EMA-Institut für empirische Marktanalysen, Regensburg, durchgeführt. Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen ebenfalls vom EMA-Institut aufgestellt.
An der Erstellung des Mietspiegels hat ein begleitender Arbeitskreis aus Wohnungsmarktexperten der beteiligten Kommunen mitgewirkt.

Der qualifizierte Mietspiegel wurde in der vorliegenden Form von den Mieter- und Vermietervertretern als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) am 26. Mai 2023 bzw. am 14. Juni 2023 anerkannt. Er tritt am 1. Juli 2023 in Kraft und gilt für zwei Jahre.

Der qualifizierte Mietspiegel 2023 für Georgensgmünd (PDF-Datei)

Online-Mietspiegel