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Windkraft gemeinsam entwickeln

Artikel vom 16.03.2023

Windkraft gemeinsam entwickeln

Durch das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergien an Land („Wind-an-Land-Gesetz“ – WaLG) hat sich das Genehmigungsverfahren bei Windkraftanlagen geändert.

Ab Mitte 2023 werden Windkraftanlagen innerhalb von "Vorbehaltsgebieten" priviligiert. Somit können in diesen Gebieten Windkraftanlagen entstehen, ohne dass die Kommunen und Bürger Möglichkeiten zur Beteiligung haben. Daher ist jetzt gemeinsames Handeln notwendig!

Aus diesem Grund hat eine Versammlung mit den Eigentümern der möglichen Flächen stattgefunden (siehe Grafik rechts oben). Nähere Informationen entnehmen Sie den folgenden PDF's:

Präsentation 1 (PDF-Datei)

Präsentation 2 (PDF-Datei)

Wir bitten die betroffenen Eigentümer bis 30. März 2023 um Rückmeldung, ob prinzipiell Interesse an einer gemeinsamen Planung besteht per E-Mail.