Verwaltungsservice Bayern
Fahrzeuganmeldung und -abmeldung
Wenn Sie ein neues Fahrzeug gekauft haben, müssen Sie dieses anmelden, um es im Straßenverkehr benutzen zu dürfen. Ein nicht mehr verwendetes Fahrzeug ist außer Betrieb zu setzen.
- Kraftfahrzeug, Beantragung der Außerbetriebsetzung
- Kraftfahrzeug, Beantragung der Neuzulassung
- Kraftfahrzeug, Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung
- Kraftfahrzeug, Beantragung einer Ausnahmegenehmigung bei technischen Abweichungen
- Kraftfahrzeug, Beantragung einer nationalen Einzelbetriebserlaubnis
- Kraftfahrzeug, Informationen zur Fahrzeugzulassung