Verwaltungsservice Bayern
Ruhender Verkehr
Als ruhender Verkehr werden geparkte, haltende und nicht fahrbereite Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr bezeichnet. Informieren Sie sich z.B. über Parkausweise in Städten oder Parkerleichterungen.
Als ruhender Verkehr werden geparkte, haltende und nicht fahrbereite Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr bezeichnet. Informieren Sie sich z.B. über Parkausweise in Städten oder Parkerleichterungen.