Verwaltungsservice Bayern
Chancengleichheit
Chancengleichheit bezeichnet das Recht auf eine gerechte Verteilung von Zugangs- und Lebenschancen. Dazu gehört das Verbot von Diskriminierung z. B. aufgrund des Geschlechtes, des Alters, der Religion oder der sozialen Herkunft.
- Arbeitsmarktfonds, Beantragung von Fördermitteln zur Qualifizierung und Weiterbildung für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen
- Entwicklungszusammenarbeit, Informationen
- Frauenförderung, Informationen zur Verbesserung der Chancen von Frauen am Arbeitsmarkt
- Gebärdensprachdolmetscher, Beantragung einer Kostenerstattung
- Gleichstellung, Schaffung von Rahmenbedingungen
- Gleichstellungsarbeit der Kommune, Informationen
- Gleichstellungsbericht, Erstellung
- Integration von Zuwanderern, Informationen