Verwaltungsservice Bayern
Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren
Unternehmen müssen Steuern (z. B. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer), Abgaben und Gebühren (z. B. Verwaltungsgebühren, Abfallgebühren) zahlen. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben Sie besondere Steuerpflichten.
- Abfallgebühren, Bezahlung
- Umsatzsteuer, Voranmeldung
- Steuern, Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit
- Steuererklärung, Elektronische Übermittlung
- Rundfunkbeitrag, Anmeldung von Unternehmen und Institutionen
- Marktgebühren, Erhebung
- Kreis- und Gemeindekasse, Informationen über Kassengeschäfte
- Konzessionsabgabe, Zahlung
- Import-One-Stop-Shop, Abgabe einer Steuerklärung bei Einfuhr von Waren mit einem Sachwert von bis zu 150 EUR
- Gewerbesteuer, Erhalt des Bescheids über die Festsetzung
- Gewerbesteuer, Abgabe der Erklärung
- Gesetzliche Unfallversicherung, Anmeldung eines Unternehmens, einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit
- Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung, Beantragung
- Feuerschutzsteuer, Anmeldung
- Bergbau, Erhebung der Feldes- und Förderabgabe
- Ausgleichsabgabe, Bezahlung
- Versicherungsteuer, Anmeldung