Verwaltungsservice Bayern
Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten
Wenn Sie Personal beschäftigen, müssen Sie es bei der Sozialversicherung anmelden und Steuern sowie Sozialabgaben zahlen. Bei bestimmten Arbeitsverhältnissen gibt es jedoch Ausnahmen von der Versicherungspflicht.
- Arbeitslosenversicherung, Informationen
- Sozialversicherung, Anmeldung von Arbeitnehmern
- Sozialversicherung, Informationen über Beiträge
- Sozialversicherung, Informationen zur Beitragsbemessungsgrenze
- Unfallversicherung, Anmeldung durch den Arbeitgeber
- Unfallversicherung, Informationen
- Vermögensbildung, Informationen zum Vermögensbildungsgesetz
- Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung, Informationen
- Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung, Informationen
- Schwarzarbeit, Informationen zur Bekämpfung
- Minijob, 450-Euro-Arbeitsverhältnis, Entrichtung von Pauschalabgaben
- Lohnsteuer, Anmeldung durch den Arbeitgeber
- Ausgleichsabgabe, Bezahlung
- Entwicklungshelfer, Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung
- Entwicklungshelfer, Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Entwicklungshelfer, Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung
- Freiwillige Versicherung, Informationen zur Arbeitslosenversicherung
- Freiwillige Versicherung, Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung
- Freiwillige Versicherung, Informationen zur Krankenversicherung
- Haushaltshilfe, Informationen für landwirtschaftliche Unternehmer
- Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung, Informationen