Verwaltungsservice Bayern
Versicherungen für Mitarbeiter
Wenn Sie Personal beschäftigen, müssen Sie Ihre Beschäftigten bei der Sozialversicherung anmelden. Bei bestimmten Arbeitsverhältnissen gibt es jedoch Ausnahmen von der Versicherungspflicht.
- Arbeitslosenversicherung, Informationen
- Betriebliche Altersversorgung, Informationen
- Betriebliche Altersversorgung, Informationen zur Direktversicherung
- Betriebliche Altersversorgung, Informationen zur Direktzusage
- Entgeltumwandlung, Informationen
- Pensionsfonds, Informationen
- Pensionskasse, Informationen
- Sozialversicherung, Anmeldung von Arbeitnehmern
- Unfallversicherung, Anmeldung durch den Arbeitgeber
- Unfallversicherung, Informationen
- Unterstützungskasse, Informationen
- Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung, Informationen
- Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung, Informationen
- Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung, Informationen
- Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Unfallversicherung, Informationen
- Versicherungsnachweis, Informationen