Verwaltungsservice Bayern
Katastrophenschutz
Unternehmen haben Schutzvorkehrungen zu treffen, um z. B. bei Naturkatastrophen oder Unglücksfällen eine ausreichende Versorgung zu gewährleisten. Beschäftigte und Anwohner können insbesondere durch bauliche Maßnahmen geschützt werden.
- Bergbau, Beantragung einer Auskunft über den Altbergbau oder bergbauliche Verhältnisse
- Wasser- und Eisgefahr, Abwendung
- Wassergefährdende Stoffe, Unfallmeldung bei Polizei oder Feuerwehr
- Überwachungsbedürftige Anlagen, Meldung eines festgestellten Mangels
- Notfallplanung, Erstellung externer Notfallpläne
- Lawinenwarndienstaufgaben, Organisation und Koordinierung
- Hochwasser, Herausgabe von Warnmeldungen
- Digitalfunk BOS, Anmeldung von ortsfesten Funkanlagen
- Brand- und Katastrophenschutz, Alarmierungsplanung
- Bevölkerungsschutz, Warnung der Bevölkerung
- Werkfeuerwehr, Beantragung der Anerkennung