Verwaltungsservice Bayern
Finanzen und Haushalt
Alle Einnahmen und Ausgaben des Staates müssen für jedes Jahr veranschlagt und in den Haushaltsplan eingestellt werden. Auch Kommunen sind verpflichtet, einen Haushaltsplan aufzustellen.
Alle Einnahmen und Ausgaben des Staates müssen für jedes Jahr veranschlagt und in den Haushaltsplan eingestellt werden. Auch Kommunen sind verpflichtet, einen Haushaltsplan aufzustellen.