Leistung
Der Freistaat Bayern fördert durch die Bayerische Staatskanzlei den Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien im Rahmen der institutionellen Förderung.
Der Bund der Bayerischen Gebirgsschützen engagiert sich entsprechend seiner Satzung in hohem Maße in der Brauchtums- und Heimatpflege und ist insbesondere für
- den Ehren- bzw. Repräsentationsdienst für das Erzbischöfliche Ordinariat und die Bayerische Staatskanzlei,
- die Förderung der Volksmusik (u.a. „Kiem-Pauli-Stiftung“),
- sein Engagement im kirchlichen Bereich und in der Denkmalpflege sowie
- in Kultur- und Brauchtumspflege
für den Freistaat Bayern von großer Bedeutung.
Die Leistung wird dem Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien als institutionelle Förderung auf Antrag gewährt und dient zur Finanzierung der satzungsgemäßen Aufgaben der Einrichtung, insbesondere der Kultur-, Brauchtums- und Heimatpflege.
Der Antrag ist vom Zuwendungsempfänger schriftlich oder elektronisch in Textform bei der Bayerischen Staatskanzlei zu stellen oder über das bereitgestellte Online-Verfahren.
Die Bayerische Staatskanzlei entscheidet auch über den Antrag und erlässt den Zuwendungsbescheid.
Der vollständige Antrag muss vor dem Beginn des Förderzeitraums bei der Bayerischen Staatskanzlei eingegangen sein.
keine
ca. 4 Wochen
- Haushalts- und WirtschaftsplanBei Erstanträgen ist ggf. zusätzlich eine Überleitungsrechnung erforderlich.
- Stellenplan
- Beschreibung der OrganisationBei erstmaliger Stellung komplette Organisationsbeschreibung, danach genügen nur zwischenzeitliche Änderungen.
- Erklärung über den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG
- Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung – BayHO)
- Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) zu Art. 44 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO)
Bayerische Staatskanzlei
AdresseBayerische Staatskanzlei
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München
+49 89 2165-0+49 89 2165-0
Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)