Leistung
Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.
Gewässerausbauvorhaben sind Maßnahmen an Gewässern, die insbesondere folgende Ziele verfolgen können:
- Hochwasserschutz für bebaute Gebiete und Infrastruktureinrichtungen
- Verbesserung der Gewässerökologie (naturnahe Ausbauvorhaben)
- Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit
Zuständig für den Gewässerausbau an Gewässern erster Ordnung (i.d.R. große Gewässer), zweiter Ordnung und Wildbächen ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter. Für Gewässer dritter Ordnung (i.d.R. kleine Gewässer) sind i.d.R. die Gemeinden zuständig.
- § 67 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
- Art. 39 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
AdresseWasserwirtschaftsamt Nürnberg
Allersberger Str. 17/19
90461 Nürnberg
+49 911 23609-0+49 911 23609-0
+49 911 23609-101+49 911 23609-101
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)