Leistung
Die Fördermaßnahme "Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+" unterstützt Forscherinnen und Forscher dabei, ihre Forschungsergebnisse systematisch zu validieren.
Bei der Forschung in Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen entstehen spannende neue Erkenntnisse – manchmal schon mit konkreten Ideen zu deren praktischer Anwendung. Um aber herauszufinden, ob die Idee tatsächlich zu einem innovativen Produkt oder einer neuen Dienstleistung taugt, muss häufig weiter geforscht werden. Diese Lücke zwischen ersten Ergebnissen aus der Grundlagenforschung und einer möglichen Anwendung schließt die Fördermaßnahme "Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung - VIP+“.
Zielgruppe der Förderung
Mit dieser Fördermaßnahme unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Forscherinnen und Forscher aus allen wissenschaftlichen Disziplinen und Forschungsbereiche an
- Hochschulen,
- von Bund und Ländern gemeinsam grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie
- an Bundeseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungs-Aufgaben (FuE).
Gegenstand der Förderung
Die Fördermaßnahme ermöglicht es, Forschungsergebnisse systematisch zu validieren und im Prozess der Validierung mögliche Anwendungs- und Verwertungsbereiche zu erschließen, die einen hohen wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Nutzen erwarten lassen. Damit tragen die Forscherinnen und Forscher zur Stärkung der Transferkultur in ihren Einrichtungen wie auch in der Wissenschafts- und Forschungslandschaft insgesamt bei.
Die Validierung bildet im Prozess des Wissens- und Erkenntnistransfers die Brücke zwischen der Findung und der Verwertung beziehungsweise Anwendung:
- Findungsphase:
In der Findungsphase werden vielversprechende Forschungsergebnisse identifiziert, die ein hohes Innovationspotenzial erwarten lassen, welches in der anschließenden Validierungsphase belegt werden soll. Die Findungsphase ist Teil der Grundlagenforschung, durch welche der grundsätzliche Erkenntnisgewinn stattfindet.
- Validierungsphase:
Ziel der Validierungsphase ist es das Innovationspotenzial der identifizierten Forschungsergebnisse zu prüfen, nachzuweisen und zu bewerten sowie sukzessive mögliche Anwendungs- und Verwertungsbereiche zu erschließen. Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen sowie die Akzeptanz des Marktes und der Gesellschaft sind dabei zu berücksichtigen.
- Verwertungs- oder Anwendungsphase:
Die Verwertung beziehungsweise Anwendung validierter Forschungsergebnisse erfolgt in der Regel durch die Umsetzung in innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Dabei kommt sowohl eine wirtschaftliche Verwertung, beispielsweise in Netzwerken, durch Lizenzierung oder durch Gründung, als auch eine nichtwirtschaftliche Anwendung, deren Nutzen im volkswirtschaftlichen oder gesamtgesellschaftlichen Bereich liegt, in Betracht.
Für die Findungsphase setzt das BMBF auf die bestehende Förderung der Grundlagenforschung. Für die Verwertungsphase, beispielsweise die Gründungsförderung, stehen Förderprogramme des Bundes und der Länder zur Verfügung. Die Fördermaßnahme VIP+ zielt daher ausschließlich auf die Validierungsphase. Sie adressiert alle wissenschaftlichen Disziplinen und Forschungsbereiche. Zugleich ist sie offen für unterschiedliche Wege der anschließenden Verwertung oder Anwendung. Damit ergänzt die Fördermaßnahme VIP+ Ansätze in den Fachprogrammen des Bundes, die themenbezogen oder auf konkrete Verwertungswege ausgerichtet sind.
Gegenstand der Förderung sind Vorhaben aus allen Forschungsbereichen, die die Machbarkeit und Umsetzbarkeit sowie das Innovationspotenzial von Forschungsergebnissen systematisch unter Beweis stellen und sich in der Validierungsphase (siehe oben) befinden. Es sollen insbesondere Vorhaben gefördert werden, deren Ergebnisse zu signifikanten Innovationen (Innovationshöhe) führen können und die ein hohes wirtschaftliches oder gesellschaftliches Innovationspotenzial aufweisen.
Die Vorhaben können beispielsweise folgende Validierungstätigkeiten umfassen:
- Untersuchungen zum Nachweis der Machbarkeit,
- Entwicklung von Demonstratoren oder Funktionsmodellen, Durchführung von Testreihen oder Pilotanwendungen zum Nachweis der Tauglichkeit und Akzeptanz,
- anwendungsorientierte Grundlagenforschung zur Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen in Richtung Anwendung oder zur Anpassung an neue Anwendungsbereiche,
- bewertende Analysen zum Nachweis des wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Innovationspotenzials (zum Beispiel für Soziale Innovationen) sowie
- Schutzrechtanalyse und -sicherung.
Mit Abschluss der Validierungstätigkeiten sollen alle für die anschließende Verwertungs- beziehungsweise Anwendungsphase erforderlichen Nachweise erbracht sein.
Verbindliches Unterstützungskonzept
Zur Sicherung des Validierungserfolgs muss jedes Vorhaben ein verbindliches Unterstützungskonzept vorlegen und umsetzen. Das Unterstützungskonzept zeigt auf, wie
- mögliche Anwendungen und Nutzerkreise für das zu validierende Forschungsergebnis identifiziert werden,
- die Nutzeranforderungen sowie die Anforderungen möglicher Verwerterinnen oder Verwerter beziehungsweise Anwenderinnen oder Anwender an die Validierung ermittelt werden,
- rechtliche und ethische Rahmenbedingungen berücksichtigt werden und
- eine Verwertung oder Anwendung im Anschluss an die Validierung vorbereitet wird.
Als Teil des Unterstützungskonzepts sind Innovations-Mentorinnen oder -Mentoren in das Vorhaben einzubeziehen. Sie sollen die Integration von Erfahrungswissen aus erfolgreichen Innovationsprozessen und gegebenenfalls aus der Praxis in das Vorhaben sicherstellen. Die Mentorinnen und Mentoren sowie weitere in das Unterstützungskonzept eingebundene Akteurinnen und Akteure haben ihre Bereitschaft zur Mitwirkung schriftlich gegenüber der antragstellenden Einrichtung zu erklären.
Weiterer Entwicklungs- und Umsetzungsweg
Der weitere Entwicklungs- und Umsetzungsweg der Arbeiten, insbesondere die Verwertung oder konkrete Anwendung, liegt in der Verantwortung der antragstellenden Person. Der Projektträger berät auf Anforderung rechtzeitig vor Vorhabenende über mögliche Wege und Fördermöglichkeiten in der anschließenden Verwertungs- oder Anwendungsphase.
Es können sowohl Einzelvorhaben als auch Verbundprojekte gefördert werden.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Sofern Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben gefördert werden, erhalten diese Zuschüsse im Wege der Zuweisung.
Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die Zuwendung soll in der Regel die Summe von 500.000 EUR pro Vorhaben beziehungsweise Verbundprojekt und Jahr (das heißt insgesamt 1.500.000 EUR) nicht überschreiten. Auch Vorhaben mit kürzerer Laufzeit oder geringerem Förderbedarf werden adressiert.
Zuwendungen können für Personal-, Sach- und Reisemittel sowie vorhabenbezogene Geräteinvestitionen, die nicht der Grundausstattung der antragstellenden Person zuzurechnen sind, verwendet werden. Aufgrund der Offenheit der Maßnahme für unterschiedliche Forschungsbereiche und Einrichtungsarten können in einzelnen Projekten verschiedene Schwerpunkte notwendig sein.
Erforderliche Ausgaben oder Kosten für die Sicherung von Schutzrechten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union während der Laufzeit eines Vorhabens sind zuwendungsfähig, sofern diese nicht bereits durch andere Fördermaßnahmen des Bundes und der Länder gefördert werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird auf die Bundeszuwendung eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Antragsberechtigt sind:
- in Deutschland staatlich anerkannte Hochschulen,
- von Bund und Ländern gemeinsam grundfinanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, das heißt Institute und Einrichtungen der
- Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
- Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V.
- Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V.
- Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
- Bundeseinrichtungen mit Forschungs und Entwicklungs-Aufgaben (FuE)
Allgemein gilt:
- Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Innovationshöhe und Verwertungs beziehungsweise Anwendungspotenzial der angestrebten Innovation,
- Tragfähigkeit des Alleinstellungsmerkmals hinsichtlich des wissenschaftlichen Ansatzes und der erwarteten Anwendung im Sinne des Zuwendungszwecks,
- Validierungsfähigkeit der vorliegenden Forschungsergebnisse und Einordnung des Vorhabens in die Validierungsphase,
- Plausibilität der Validierungsziele im Hinblick auf die vorgesehene Verwertung beziehungsweise Anwendung,
- Angemessenheit des Arbeitsplans unter Berücksichtigung der Methodik sowie der durchgeführten Vorarbeiten und der Validierungsziele,
- Erfahrungen und Qualifikationen der antragstellenden Einrichtung sowie der einbezogenen Akteure (Projektteam),
- Realisierbarkeit angestrebter Verwertungs und Anwendungswege im Anschluss an die Validierung, insbesondere im Hinblick auf potenzielle Partner,
- Tragfähigkeit des Konzepts zum Schutz des geistigen Eigentums,
- Qualität des Unterstützungskonzepts auch hinsichtlich der beteiligten Akteurinnen und Akteure sowie
- Notwendigkeit der Zuwendung sowie Plausibilität und Angemessenheit der Finanzplanung.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien sowie der Bewertung durch die beteiligten Gutachterinnen und Gutachter wird der Zuwendungsgeber nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entscheiden.
Für die Förderung von Projekten in der Fördermaßnahme "Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+" müssen Sie einen Antrag stellen.
- Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Portal easyOnline. Den erforderlichen Link zu den Förderanträgen für VIP+ erhalten Sie auf Anfrage beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- Rufen Sie das Internetportal easyOnline auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
- Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus und schicken Sie ihn, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, ab.
- Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
- Nach Eingang des Antrags beim Projektträger erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger setzt sich während der Bearbeitung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
- Nach einem Begutachtungsprozess durch einen externen Gutachterkreis erhalten Sie eine Entscheidung über Ihren Antrag.
- Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie postalisch einen Zuwendungsbescheid.
Es gibt keine Frist. Anträge auf Förderung können fortlaufend gestellt werden.
Es fallen keine Kosten an.
- Erforderliche Unterlage/n
Das Förderverfahren ist 1-stufig angelegt.
Der Antrag muss enthalten:
- das für Ihr Vorhaben zutreffende Formular mit rechtsverbindlicher Unterschrift
- Vorhabenbeschreibung und Kurzdarstellung sowie
- Erklärungen der Akteurinnen und Akteure gemäß verpflichtendem Unterstützungskonzept.
Die Vorhabenbeschreibung mit den notwendigen Erklärungen muss die verbindlichen Anforderungen erfüllen, die im Leitfaden zur Antragstellung in der Fördermaßnahme VIP+ niedergelegt sind. Anträge, die den Anforderungen nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden und werden ohne weitere Prüfung abgelehnt. Mit der Abgabe der Antragsunterlagen werden die Richtlinien zur Fördermaßnahme VIP+ durch die antragstellende Person akzeptiert.
- Bekanntmachung der Richtlinien zur Fördermaßnahme „Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+” vom 09. Februar 2015
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) des BMBF
- Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) des BMBF