Leistungen: ChangeMe

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Georgensgmünd
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Logo der Gemeinde Georgensgmünd
Ladestation für Elektrofahrzeuge
Rathaus
Luftbild Ortsteil Mauk und Obermauk
Leistungen

Leistung

Wenn Sie Waren von Deutschland in ein Land außerhalb der Europäischen Union (Drittland) ausführen, können Sie die Zollanmeldung unter bestimmten Voraussetzungen über das Internet erledigen. 

Wenn Sie grenzüberschreitend Waren handeln oder transportieren, müssen Sie besondere Regelungen beachten. Eine davon ist es, die Waren beim Zoll ordnungsgemäß anzumelden. Dazu ist eine elektronische Ausfuhranmeldung ab einem gewissen Warenwert oder einem bestimmten Handelsvolumen erforderlich. Die Zollanmeldung dient unter anderem der Überwachung der Ausfuhren (Exportkontrolle).

Ausfuhranmeldungen werden über ATLAS abgewickelt, das "Automatisierte Tarif- und Lokale Zoll-Abwicklungs-System". Dazu können Sie neben spezieller Software für das IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr auch die Webanwendung „Internetausfuhranmeldung Plus“ (IAA-Plus) nutzen. Mit IAA-Plus übermitteln Sie Ihre Anmeldung elektronisch mit einer Signatur. Diese Anmeldung erinnert an eine E-Mail, die über eine Schnittstelle automatisch zu generieren ist. 

Die IAA Plus richtet sich an Unternehmen, die

  • selten oder wenige Waren ausführen,
  • Waren sehr häufig im vereinfachten Verfahren ausführen oder eine vereinfachte Ausfuhranmeldung abgeben,
  • als Subunternehmen in direkter Vertretung eine vereinfachte Ausfuhranmeldung abgeben,
  • keine eigene ATLAS-Software anschaffen können oder wollen,
  • keinen ATLAS-Dienstleister und kein Zollbüro einschalten möchten.

Sie können IAA Plus nutzen, wenn Sie Unionswaren in die Ausfuhr überführen und eine Ausfuhranmeldung abgeben müssen.

Um eine Ausfuhr beim Zoll über IAA Plus anzumelden:

  • Rufen Sie die Seite „Internetausfuhranmeldung Plus“ auf.
  • Für die Anmeldung und die Signatur Ihrer Daten benötigen Sie 
    • die EORI-Nummer (TIN) und
    • ein ELSTER-Zertifikat.
  • Geben Sie die relevanten Daten zur Ausfuhr in die Maske ein. 
  • Dabei besteht die Möglichkeit, einzelne Daten zu speichern und später bis zum Überlassungszeitpunkt bei der Ausfuhr zu korrigieren. Es gibt keine Kontrolle, sodass Fehler gegebenenfalls erst beim Ausfuhrvorgang auffallen können.

Es gibt 2 Varianten beim Verfahrensablauf: 

  • Das zweistufe Ausfuhrverfahren:
    • Dabei melden Sie die Warenausfuhr über IAA-Plus beim Zoll an. 
    • Das zuständige Binnenzollamt übernimmt die Vorabfertigung beim Zoll oder auf Antrag („Gestellung außerhalb des Amtsplatzes“) in Ihrem Unternehmen und übermittelt Ihnen das Ausfuhrbegleitdokument. 
    • Die endgültige Zollabfertigung ist bei jedem Grenzzollamt der EU möglich, sofern dort das Ausfuhrbegleitdokument vorliegt. 
    • Nach Abfertigung erhalten Sie automatisch einen Ausgangsvermerk in Ihr IAA-Plus-Postfach.
  • Die vereinfachte Zollanmeldung mit förmlicher Bewilligung: 
    • Auch hier melden Sie die Ausfuhr über IAA-Plus dem Zoll. 
    • Die Freigabe der Lieferung erfolgt daraufhin unmittelbar durch das zuständige Binnenzollamt. 
    • Dabei findet eine elektronische Prüfung statt, ob Ihr Unternehmen für die Waren und das Empfängerland eine Bewilligung zur vereinfachten Ausfuhr erhalten hat. 
    • Auch hier kann jedes EU-Grenzzollamt die Lieferung abfertigen und es folgt eine elektronische Bestätigung.
       

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Für die Verwendung von IAA Plus fallen für Sie keine Kosten an.

In der Regel in wenigen Minuten.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

  • Artikel 269 Unionszollkodex (UZK) (Verordnung 952/2013)
  • in Verbindung mit Artikel 158 Unionszollkodex (UZK)

Generalzolldirektion Zentraldirektion II - Haushalt, IT und Service-Center

AdresseGeneralzolldirektion Zentraldirektion II - Haushalt, IT und Service-Center
Am Propsthof 78 a
53121 Bonn
+49 228 303-0+49 228 303-0

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)