Leistungen: ChangeMe

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Georgensgmünd
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Logo der Gemeinde Georgensgmünd
Ladestation für Elektrofahrzeuge
Rathaus
Luftbild Ortsteil Mauk und Obermauk
Leistungen

Leistung

Die Falknerprüfung ist eine mündliche Prüfung, in der auch praktische Aufgaben zur Haltung von Greifvögeln und zur Ausübung der Beizjagd gestellt werden können.

Die Beizjagd darf nur ausüben, wer einen auf seinen Namen lautenden Falknerjagdschein besitzt.

Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheins ist davon abhängig, dass der Bewerber zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat. Ausreichend ist neben der Falknerprüfung eine eingeschränkte Jägerprüfung, d. h. ohne Schießprüfung.

Die Falknerprüfung findet jährlich zu Jahresbeginn zentral an der Bayerischen Waldbauernschule in Kelheim statt. Die Falknerprüfung ist eine mündliche Prüfung, in der auch praktische Aufgaben zur Haltung von Greifvögeln und zur Ausübung der Beizjagd gestellt werden können.

Zuständige Stelle für die Anmeldung zur Prüfung ist das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht als die Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde. 

Weitere Informationen erhalten Sie unter "Weiterführende Links".

Prüfungsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Ablegung der Falknerprüfung richten sich in Bayern nach der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (Jäger- und Falknerprüfungsordnung - JFPO).

Danach müssen Bewerber

  • mindestens 15 Jahre alt sein,
  • eine theoretische und praktische Ausbildung nachweislich absolviert haben und
  • die Jägerprüfung oder die eingeschränkte Jägerprüfung bestanden haben.

Die Anmeldung zur Falknerprüfung muss bei der zentralen Jäger- und Falknerprüfungsbehörde am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Landshut erfolgen.

Die Anmeldung zur Falknerprüfung muss bis spätestens 4 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin erfolgen.

  • Gebühr für die eingeschränkte Jägerprüfung: 190 EUR
  • Gebühr für die Falknerprüfung: 185 EUR

  • § 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
  • § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
  • Art. 28 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG)
  • Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (Jäger- und Falknerprüfungsordnung - JFPO)

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

AdresseBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstr. 28
80538 München
+49 89 2162-0+49 89 2162-0
+49 89 2162-2760+49 89 2162-2760

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)