Leistungen: ChangeMe

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Georgensgmünd
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Logo der Gemeinde Georgensgmünd
Ladestation für Elektrofahrzeuge
Rathaus
Luftbild Ortsteil Mauk und Obermauk
Leistungen

Leistung

Sie können auszeichnungswürdige Personen für das Hilfsorganisationen-Ehrenzeichen als Steckkreuz vorschlagen. Das Steckkreuz wird für besondere Verdienste in der jeweiligen freiwilligen Hilfsorganisation verliehen.

Das Steckkreuz wird für besondere Verdienste um die jeweilige freiwillige Hilfsorganisation verliehen. Bei der Würdigung der Verdienste ist ein strenger Maßstab anzulegen.

Das Steckkreuz wird vom Staatsminister des Innern, für Sport und Integration als Ehrezeichen für besondere Verdienste um katastrophenhilfspflichtige, im Rettungsdienst mitwirkenden freiwilligen Hilfsorganisation

  • Bayerisches Rotes Kreuz (BRK),
  • Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Bayern e.V. (ASB),
  • Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Landesverband Bayern (JUH),
  • Malteser Hilfsdienst e.V. Bayern (MHD),
  • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Bayern e.V. (DLRG) oder
  • der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Landesverband Bayern (THW)

verliehen.

Mit dem Steckkreuz sollen vor allem Personen geehrt werden, die sich im Rettungsdienst und Katastrophenschutz besonders einsatzfreudig und engagiert verhalten haben.

Langjährige Tätigkeit im Rettungsdienst bzw. Katastrophenschutz allein reicht nicht aus. Bei der Würdigung der Verdienste ist ein strenger Maßstab anzulegen.

Das Steckkreuz wird den Auszuzeichnenden zusammen mit einer Anstecknadel, einer Bandschnalle in verkleinerter Ausführung und der Verleihungsurkunde grundsätzlich durch die Regierungspräsidentin/den Regierungspräsidenten ausgehändigt.

Die Vorgeschlagenen müssen besondere Verdienste um die jeweilige Hilfsorganisation im Rettungsdienst bzw. im Katastrophenschutz erworben haben, langjährige Tätigkeit im Rettungsdienst bzw. Katastrophenschutz allein reichen nicht aus.

Das Steckkreuz darf nicht verliehen werden, so lange für die Person bei einer uneingeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein Eintrag wegen einer rechtskräftigen Verurteilung enthalten ist. Auch müssen die zu Ehrenden nach ihrem sonstigen Verhalten einer Auszeichnung würdig sein.

Vorschläge auf Auszeichnung mit dem Steckkreuz können nur durch die Präsidentin/den Präsidenten des Bayerischen Roten Kreuzes bzw. durch die Landevorsitzenden bzw. die Landesbeauftragten dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vorgelegt werden.

Jeder Auszeichnungsvorschlag muss außer den Personalien (Vor- und Zuname, Beruf, Geburtsdatum und Geburtsort, Hauptwohnung) eine eingehende Schilderung der besonderen Verdienste um die Organisation enthalten. Mit jedem Auszeichnungsvorschlag ist die aktuelle Zahl der aktiven Dienstleistenden der jeweiligen Organisation mitzuteilen; in Nr. 2.2.1 der Vollzugsbekanntmachung des Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetzes ist eine jährliche Höchstzahl an Vorschlägen je Organisation vorgegeben.

Vorschläge auf Auszeichnung mit dem Steckkreuz können jährlich zweimal, jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober, vorgelegt werden.

  • Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG)
  • Vollzug des Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetzes

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

AdresseBayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Odeonsplatz 3
80539 München
+49 89 2192-01+49 89 2192-01
+49 89 2192-12225+49 89 2192-12225

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)