Leistung
Über die Verhandlungen des Kreistags sind Niederschriften anzufertigen.
Sitzungsniederschriften müssen mindestens Folgendes wiedergeben:
- Tag und Ort der Sitzung,
- die anwesenden Kreisräte,
- die behandelten Gegenstände,
- die Beschlüsse und
- das Abstimmungsergebnis.
Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat.
Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Kreisbürgern frei.
- Art. 48 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
Landratsamt Roth
AdresseLandratsamt Roth
Weinbergweg 1
91154 Roth
+49 9171 81-0+49 9171 81-0
+49 9171 81-1328+49 9171 81-1328
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)