Leistung
Der Studiengang des nichttechnischen Verwaltungsdienstes vereint ein modernes Hochschulstudium mit einer krisensicheren Anstellung im öffentlichen Dienst.
In diesem Studiengang mit dem Abschluss "Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)" studieren die angehenden Inspektorinnen und Inspektoren für die innere Verwaltung des Freistaates und der Kommunalverwaltungen.
Der fachtheoretische Studienanteil von 21 Monaten an der Hochschule in Hof wird durch eine 15-monatige praktische Ausbildung bei der Ausbildungsbehörde ergänzt.
Während des Studiums werden u. a. Kenntnisse im Bereich des Rechts sowie der Wirtschafts-, Finanz- und Verwaltungslehre erworben.
Das Studium befähigt zur Übernahme qualifizierter Sachbearbeitung bis hin zu Führungsaufgaben im Bereich des mittleren und gehobenen Managements in der Verwaltung.
Nähere Informationen über Inhalte und Ablauf des Studiums, die Einstellungsbehörden sowie über die Bewerbung finden Sie im Internet (siehe "Weiterführende Links").
Einstellungsvoraussetzungen:
- die unbeschränkte Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten Bildungsstand (z.B. Meisterprüfung und gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfungen)
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz (bei bestimmten Behörden ist für die Berufung in ein Beamtenverhältnis die deutsche Staatsangehörigkeit zwingende Einstellungsvoraussetzung; Auskunft hierüber erteilt die jeweilige Einstellungsbehörde)
- Altersgrenze: 45. Lebensjahr zum Einstellungszeitpunkt noch nicht vollendet
- erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses und am gesonderten Auswahlverfahren des jeweiligen Geschäftsbereiches
Das Studium setzt zunächst die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf bei einem bayerischen Dienstherrn voraus. Dieser Dienstherr weist die Beamtin / den Beamten sodann der Hochschule zum Studium zu.
Voraussetzung für die Begründung des Beamtenverhältnisses ist zunächst das Bestehen eines landeseinheitlichen Auswahlverfahrens, an dem alle Bewerberinnen und Bewerber eines Jahrgangs teilnehmen müssen.
Die Studierenden erhalten während der fachtheoretischen Studienanteile eine unentgeltliche Unterkunft am Studienort Hof.
- Art. 26 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen Leistungslaufbahngesetz - LlbG)
- Art. 27 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen Leistungslaufbahngesetz - LlbG)
- Art. 1 Abs. 3 Gesetz über die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (HföD-Gesetz – HföDG)
- Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen (FachV-nVD)