Leistungen: ChangeMe

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Georgensgmünd
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Georgensgmünd
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Logo der Gemeinde Georgensgmünd
Ladestation für Elektrofahrzeuge
Rathaus
Luftbild Ortsteil Mauk und Obermauk
Leistungen

Leistung

Mit der „Offensive.Heimat.Bayern 2025“ wurde die erfolgreiche Heimatstrategie weiterentwickelt und den großen staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen angepasst. Von zentraler Bedeutung sind Behördenverlagerungen.

Offensive.Heimat.Bayern 2025 – Behördenverlagerungen

Behördenverlagerungen sind ein zentrales Instrument aktiver Strukturpolitik. Sie schaffen sichere Arbeitsplätze, dienen der Wirtschaft als Vorbild und stärken die Infrastruktur des ländlichen Raumes. Sie tragen dazu bei, unterschiedliche Entwicklungsgeschwindigkeiten in Stadt und Land anzugleichen. Zudem fördern und sichern sie gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen. Damit wird dem Verfassungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 der Bayerischen Verfassung Rechnung getragen.

In den Jahren 2015 und 2016 hat die Staatsregierung mit den Konzepten „Regionalisierung von Verwaltung“ und „Strukturkonzept – Chancen im ganzen Land“ die 1. Stufe der Behördenverlagerungen mit Arbeitsplätzen für mehr als 2.500 Beschäftigte und Studienplätze für 930 Studierende beschlossen. Für die neuen Behördenstandorte wurden vorrangig Regionen ausgewählt, die im Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegen und nicht im Rahmen der Hochschulinitiativen bereits umfangreich gefördert wurden. Es wurden darüber hinaus auch Konversionsgemeinden berücksichtigt und zusätzliche strukturelle Impulse für die Regierungsbezirke Mittelfranken und Niederbayern gesetzt.

Bayernweit wurde bis Ende 2024 bei 60 Behörden und staatlichen Einrichtungen mit 2.025 Personen der Betrieb aufgenommen. Das sind rund 91 % der Verlagerungsprojekte.

Die Erfolgsgeschichte der Behördenverlagerung wird mit dem Konzept „Behördenverlagerung Bayern 2030 2. Stufe“ fortgeschrieben. In diesem Zusammenhang wurden insgesamt 2.670 Arbeitsplätze für Beschäftigte und Studienplätze für 400 Studierende beschlossen. Bis Ende 2024 konnte der Dienstbetrieb bereits mit 515 Beschäftigten an elf von 14 Behörden und staatlichen Einrichtungen starten.

Die Anzahl der bereits vor Ort tätigen Beschäftigten zeigt, dass Behördenverlagerungen mehr als nur gute Ideen sind, vielmehr ein Beispiel für eine funktionierende und erfolgreiche Strukturpolitik, ausgerichtet an den Bedürfnissen der Menschen.

Die 1. und 2. Stufe der Behördenverlagerungen umfassen 80 Verlagerungsprojekte. Innerhalb der ersten 15 Jahre werden dadurch Arbeitsplätze für rund 5.200 Beschäftigte und Studienplätze für 1.330 Studierende verlagert, wobei mehr als 3.680 Arbeitsplätze und 100 % der Studienplätze auf den ländlichen Raum entfallen. Alle Regierungsbezirke Bayerns profitieren entsprechend ihrer strukturellen Leistungsfähigkeit.

Behördenverlagerung nur gemeinsam mit den Beschäftigten

Ein besonderes Augenmerk der Staatsregierung liegt auf der sozialverträglichen Gestaltung der Verlagerungen. Es wird daher keine Zwangsversetzungen an die neuen Zielorte geben. Das Personalrahmenkonzept enthält ein ganzes Paket an monetären und nicht-monetären Anreizen, um den Umsetzungsprozess für die Beschäftigten und Behörden gleichermaßen zu erleichtern.

Informationen für Bewerberinnen und Bewerber

Die Verlagerungsprojekte sind ressortverantwortlich durchzuführen. Gleiches gilt für ressorteigene Planungen zur Personalbesetzung. Anfragen und Bewerbungen für die neuen Behörden und Behördenteile bitten wir daher an das fachlich zuständige Staatsministerium zu richten.

Informationen zu Immobilien

Immobilienangebote zur Unterbringung der neuen Behörden bzw. Behördenteile bitten wir an die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) als Dienstleister in Unterbringungsfragen für alle staatlichen Stellen zu richten. Die IMBY wird auf Sie zukommen, sofern Ihr Angebot für die Unterbringung einer staatlichen Einrichtung in Frage kommt. Mehr Informationen zur IMBY finden Sie im Internet unter www.immobilien.bayern.de.

 

 

  • Art. 3 der Bayerischen Verfassung (BV)
  • Richtlinie für die Gewährung einer Mobilitätsprämie (Mobilitätsprämienrichtlinie – MoPrR)

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

AdresseBayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Odeonsplatz 4
80539 München
+49 89 2306-0+49 89 2306-0
+49 89 2306-2808+49 89 2306-2808

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)