Leistung
Die oberste Naturschutzbehörde kann großflächige, repräsentative Ausschnitte von Kulturlandschaften nach Anerkennung durch die UNESCO zu Biosphärenreservaten erklären. Gleichbedeutend ist die Bezeichnung Biosphärenregion.
1970 als zwischenstaatliches und interdisziplinäres Wissenschaftsprogramm gestartet, sollen in Biosphärenreservaten durch Erhalt und Förderung traditioneller, extensiver Landnutzungsformen (als bedeutender Beitrag für den Biotop- und Artenschutz) sowie durch Entwicklung und Erprobung neuer, besonders schonender Wirtschaftsweisen großräumig charakteristische Landschaften gesichert werden. Zudem kommt der Bildung für nachhaltige Entwicklung, der ökologischen Umweltbeobachtung und Forschung große Bedeutung zu. Biosphärenreservate sind Modellgebiete für eine nachhaltig-umweltgerechte Entwicklung in den Bereichen Ökologie, Ökonomie und Soziokultur. Natur- und Landschaftsschutz ist nur eines von mehreren Zielen, bei dem der wirtschaftende Mensch im Mittelpunkt steht. Entsprechend dem Einfluss menschlicher Tätigkeit werden sie in Kern-, Pflege- und Entwicklungszone gegliedert.
Nach der Anerkennung durch die UNESCO erfolgt eine im 10jährigen Turnus stattfindende Überprüfung durch diese. Die einzelnen Biosphärenreservate verbleiben jedoch unter der Hoheitsgewalt des Staates, zu dem sie gehören. In Deutschland zeichnen die Bundesländer für Schutz und Entwicklung der Biosphärenreservate verantwortlich; in Bayern ist mit dem Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als ausweisende Stelle die oberste Naturschutzbehörde Ansprechpartner.
- § 25 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
- Art. 14 Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG) vom 23. Februar 2011