Leistungen: ChangeMe

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Georgensgmünd
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Logo der Gemeinde Georgensgmünd
Ladestation für Elektrofahrzeuge
Rathaus
Luftbild Ortsteil Mauk und Obermauk
Leistungen

Leistung

Für die Aufsuchung und Gewinnung von bergfreien Bodenschätzen werden in der Regel Feldes- und Förderabgaben erhoben.

Für die Erhebung der Feldes- und Förderabgabe im gesamten Bundesland Bayern ist die Regierung von Oberbayern - Bergamt Südbayern - zuständig.

Feldesabgabe

Für eine Erlaubnis zur Aufsuchung bergfreier Bodenschätze zu gewerblichen Zwecken ist eine Feldesabgabe an das Land Bayern zu entrichten. Ein Feldesinhaber hat hierfür bis zum 31. Mai des Folgejahres eine entsprechende Feldesabgabeerklärung für das vergangenen Kalenderjahr dem Bergamt Südbayern vorzulegen. Unter Berücksichtigung der Dauer der Erlaubnis, dem Flächeninhalt des Erlaubnisfeldes und den tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Aufsuchungsarbeiten setzt die Bergbehörde dann eine jährlich gestaffelte Feldesabgabe in einem Bescheid fest.

Förderabgabe

Der Inhaber einer Bewilligung hat jährlich für die innerhalb des vergangenen Kalenderjahres aus dem Bewilligungsfeld gewonnenen oder mitgewonnenen bergfreien Bodenschätze eine Förderabgabe zu entrichten. Hierzu hat der Feldesinhaber bis zum 31. Juli des Folgejahres eine entsprechende Förderabgabeerklärung für das vergangenen Kalenderjahr dem Bergamt Südbayern vorzulegen, welches dann einen Förderabgabebescheid erlässt. Bei der Festsetzung der Abgaben werden Fördermenge, Feldesbehandlungskosten und Bodenschatz spezifische Marktwerte berücksichtigt.

 

Zur Zeit beschränkt sich die Gewinnung bergfreier Bodenschätze im Freistaat fast ausschließlich auf den südbayerischen Raum. In den vergangenen Jahren entstand der Großteil der vom Freistaat eingenommenen Förderabgabe aus der Öl- und Gasgewinnung. Die im Vergleich hierzu erheblich niedrigeren Feldesabgaben fielen überwiegend durch die Vielzahl an Erlaubnisfeldern für die gewerbliche Aufsuchung von Erdwärme an.

Die Feldes- und Förderabgabeerklärungen sowie die Förderabgabevoranmeldungen sind nach amtlich vorgeschriebenem Vordruckmuster beim Bergamt Südbayern abzugeben.

Abgabepflichtige haben nach Aufnahme der Gewinnung jeweils bis zum 25. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres (Voranmeldungszeitraum) eine Förderabgabevoranmeldung abzugeben und bis zum gleichen Tag die Abschlagszahlung auf die Förderabgabe zu entrichten, wenn die Förderabgabe für den Erhebungszeitraum voraussichtlich mehr als 25.000 Euro betragen wird. und sie dies dem Bergamt Südbayern bis zum 25. Tag des ersten Voranmeldezeitraums anzeigen.

Es können spezielle Abbauverträge für bergfreie und grundeigene Bodenschätzen zwischen Unternehmern und dem Freistaat Bayern bestehen, durch welche der Freistaat Einnahmen erzielt. Das Bergamt ist für die Vereinnahmung solcher Einnahmen allerdings nicht zuständig.

  • Feldesabgabeerklärung für das vergangenen Kalenderjahr

  • §§ 30 ff. Bundesberggesetz (BBergG)
  • Verordnung über Feldes- und Förderabgaben

Regierung von Oberbayern

AdresseRegierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
+49 89 2176-0+49 89 2176-0
+49 89 2176-2914+49 89 2176-2914

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)