Leistung
Sie können die Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Qualifikation für den Beruf "Fachangestellte/-r für Bäderbetriebe" und die Fortbildung zur Geprüften Meisterin/zum Geprüften Meister für Bäderbetriebe beantragen.
Wenn Sie ihre Qualifikation für die Tätigkeit in öffentlichen Bäderbetrieben im Ausland erworben haben und auf Dauer verantwortliche Tätigkeiten übernehmen und in öffentlichen Bädern arbeiten möchten, können Sie die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer Qualifikation beantragen.
Fachangestellte und Meister für Bäderbetriebe arbeiten in privaten oder öffentlichen Badeeinrichtungen: in Frei-, Hallen, See- und Strandbädern, in Kur- und Freizeitbädern.
Zu den Aufgaben gehören:
- Beaufsichtigung des Badebetriebs und der Badegäste, insbesondere unmittelbar im Badebereich
- Erkennen von Notfällen
- Retten von Menschen aus dem Wasser
- Einleitung von Wasserrettungsmaßnahmen
- Sicherung der Lebensfunktionen verunglückter Personen, z. B. durch Wiederbelebung und Durchführung von Maßnahmen zur Ersten Hilfe
- Betreuen und Beraten von Badegästen und Anbieten von Sport- und Spielarrangements
- Erteilung von theoretischem und praktischem Schwimmunterricht
- Sicherung von Betriebsabläufen bädertechnischer Anlagen und Steuerung der Prozessabläufe zur Wasseraufbereitung
- Anwendung von Notfallplänen bei Betriebsstörungen und Einleitung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung
- Pflege und Wartung von Anlagen bäder- und freizeittechnischer Einrichtungen
- Anwendung einschlägiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften
- Ausführung von Verwaltungsarbeiten im Badebetrieb und Mitwirkung bei Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit
- Beaufsichtigung und Beteiligung bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten
- Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit
- Messen physikalischer und chemischer Größen.
Für die qualifizierte Wahrnehmung von verantwortlichen Führungsaufgaben in den Bäderbetrieben ist die Fortbildung zur/zum "Geprüfte Meister/in für Bäderbetriebe" unbedingt erforderlich.
Dies gilt insbesondere auch für Nachwuchskräfte, die in Zukunft verantwortliche Aufgaben z. B. als Schichtleiter, stellvertretender Betriebsleiter oder Betriebsleiter übernehmen sollen. Meister haben die Berechtigung Fachangestellte für Bäderbetriebe auszubilden.
Sie können einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz stellen, sofern Sie
- im Ausland eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und – im Bereich der reglementierten Berufe – im Ausbildungsstaat zur Ausübung des Berufs berechtigt sind und
- beabsichtigen, in Bayern eine Erwerbstätigkeit auszuüben
Ein Antrag kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus gestellt werden.
Für die Berufsausübung werden zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erwartet.
Hier müssen die Voraussetzungen, die der Antragsteller erfüllen muss, angezeigt werden.
Vor der schriftlichen Antragstellung bei der Bayerische Verwaltungsschule empfehlen wir ihnen vorab ein Beratungsgespräch.
Dadurch vermeiden Sie Fehler beim Antrag und Verzögerungen bei der Bearbeitung.
Im Beratungsgespräch werden folgende Punkte geklärt:
- Ist mein gewählter Beruf korrekt?
- Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab?
- Welche Dokumente muss ich in welcher Form einreichen?
- Welche Alternativen gibt es, wenn nötige Dokumente nicht vorhanden sind?
- Gibt es für mich Alternativen zur Anerkennung?
- Was kann ich tun, wenn ich keine Anerekennung erhalte?
- Welche Möglichkeiten zur Qualifizierung gibt es?
Sie haben schon einige Dokumente in deutscher Sprache? Dann bringen Sie diese bitte mit. Im Beratungsgespräch erfahren Sie, ob Sie weitere Dokumente für Ihren Antrag übersetzen lassen müssen.
Der Antrag ist dann bei der Bayerischen Verwaltungsschule formlos schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen zu stellen.
Über den Antrag entscheiden die Bayerische Verwaltungsschule als zuständige Stelle.
Die Gebühren richten sich nach dem Gebührenrecht der Bayerischen Verwaltungsschule und sind abhängig vom individuellen Aufwand für die Durchführung des Verfahrens. Es können Kosten zwischen 35,00 und 1500,00 EUR anfallen.
Eventuell weitere Kosten: z. B. für Übersetzungen, Beglaubigungen, Anpassungsqualifizierungen oder Prüfungsgebühren
In der Regel ist das Anerkennungsverfahren in drei Monaten abgeschlossen. Fehlende Nachweise und Dokumente führen zu Verzögerungen.
Die Fachangestellten für Bäderbetriebe und Geprüften Meister für Bäderbetriebe/Geprüften Meisterinnen für Bäderbetriebe werden gerne mit Rettungsschwimmern und Bademeistern verwechselt, unterscheiden sich aber grundlegend von diesen.
- Abschlusszeugnisse und Fächerübersichten
Original oder beglaubigte Kopie sowie Übersetzung in deutscher Sprache. Die Übersetzungen sind von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer erstellen zu lassen.
- Nachweise über Ihre Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher)
Original oder beglaubigte Kopie sowie Übersetzung in deutscher Sprache. Die Übersetzungen sind von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer erstellen zu lassen.
- Identitätsnachweis
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Nachweise Ihrer Deutschkenntnisse
z. B. Zertifikat auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)
- Bescheid und Briefe anderer zuständiger Stellen in Deutschland
Falls Sie schon einen Antrag gestellt haben.
- Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe