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Leistungen

Leistung

Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte können Beihilfe beantragen.

Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine anteilige Erstattung (Beihilfe) der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zur Gesundheitsvorsorge durch ihren Dienstherrn.

Weiterführende Informationen können vom Landratsamt oder der Gemeinde bereitgestellt werden.

    Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich: Landratsamt Roth
    • Beihilfestelle - Art. 96 BayBG
    • Beihilfestelle - Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur BayBhV
    • Beihilfestelle - BayBhV

    Beihilfestelle - Anlage "Bescheinigung über die durchgeführte häusliche Pflege"
    Beihilfestelle - Antrag
    Beihilfestelle - Erfassungsformular Funktionsstatus
    Beihilfestelle - Information DSGVO
    Beihilfestelle - Unfallanzeige
    Beihilfestelle - Vollmacht

    Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich: Landratsamt Roth

    Landratsamt Roth

    AdresseLandratsamt Roth
    Weinbergweg 1
    91154 Roth
    +49 9171 81-0+49 9171 81-0
    +49 9171 81-1328+49 9171 81-1328

    Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)