Leistung
Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte können Beihilfe beantragen.
Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine anteilige Erstattung (Beihilfe) der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zur Gesundheitsvorsorge durch ihren Dienstherrn.
Weiterführende Informationen können vom Landratsamt oder der Gemeinde bereitgestellt werden.
Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich: Landratsamt Roth
- Beihilfestelle - Art. 96 BayBG
- Beihilfestelle - Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur BayBhV
- Beihilfestelle - BayBhV
Beihilfestelle - Anlage "Bescheinigung über die durchgeführte häusliche Pflege"
Beihilfestelle - Antrag
Beihilfestelle - Erfassungsformular Funktionsstatus
Beihilfestelle - Information DSGVO
Beihilfestelle - Unfallanzeige
Beihilfestelle - Vollmacht
Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich: Landratsamt Roth
Landratsamt Roth
AdresseLandratsamt Roth
Weinbergweg 1
91154 Roth
+49 9171 81-0+49 9171 81-0
+49 9171 81-1328+49 9171 81-1328
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