Verwaltungsservice Bayern
Berufsschüler, Beantragung einer notwendigen auswärtigen Unterbringung in Bayern
Berufsschüler können während der Blockschulphasen an einer Berufsschule eine Unterbringung beantragen.
Beschreibung
Gemeinden können auswärtigen Berufsschülerinnen und Berufsschülern während ihrer Blockschulphasen an der Berufsschule eine Unterbringung gewähren.
Voraussetzungen
Eine Unterkunft während der Berufsschulzeit kann nur erhalten,
- wer einen Ausbildungsbetrieb in Bayern besucht,
- wer kein Umschüler ist und
- wer einen tatsächlichen Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln von mehr als 3 Stunden Hin- und Rückweg erreicht bzw. wer mehr als 12 Stunden vom Wohnort abwesend ist.
Verfahrensablauf
Der Antrag muss von dem volljährigen Berufsschüler/von der volljährigen Berufsschülerin oder deren Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Stelle (z. B. Schulverwaltungsamt oder Berufsschule) zu stellen und zu unterschreiben.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 11.05.2023