Verwaltungsservice Bayern
Erste Juristische Staatsprüfung, Anmeldung
Beschreibung
Die Erste Juristische Prüfung (EJP) besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (= Erste Juristische Staatsprüfung, EJS), die vom Landesjustizprüfungsamt durchgeführt wird, und der an der jeweiligen Universität abzulegenden universitären Schwerpunktbereichsprüfung (= Juristische Universitätsprüfung, JUP).
Es werden jährlich zwei Prüfungstermine der Ersten Juristischen Staatsprüfung (staatliche Pflichtfachprüfung) durchgeführt. Studierende die die Prüfung ablegen möchten, müssen sich hierfür anmelden.
Voraussetzungen
Studierende, die sich für die Erste Juristische Staatsprüfung anmelden, müssen je an einer Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht teilgenommen haben und hierüber einen Leistungsnachweis erbringen.
Außerdem müssen sie an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs teilnehmen und darüber einen Leistungsnachweis erbringen ("Fremdsprachenschein").
Daneben müssen drei Monate an praktischer Studienzeit absolviert werden.
Verfahrensablauf
Die Anmeldung für die Erste Juristische Staatsprüfung ist nur über das elektronische Anmeldeportal möglich (siehe unter "Online-Verfahren").
Ihre Anmeldung wird bereits mit der elektronischen Übermittlung Ihrer Anmeldedaten rechtlich verbindlich.
Das Landesjustizprüfungsamt kann über die Zulassung zur Prüfung erst nach vollständiger Übersendung Ihrer Unterlagen entscheiden. Sie sind daher verpflichtet, die für die Zulassung erforderlichen Dokumente in Papierform unverzüglich beim Landesjustizprüfungsamt nachzureichen, da Ihr Antrag ansonsten zurückgewiesen werden muss.
Nach erfolgreichem Abschluss des Online-Anmeldevorgangs erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Anmeldung per E-Mail. Mit dieser E-Mail erhalten Sie ein PDF-Dokument, das alle von Ihnen übermittelten Daten enthält. Bitte verwenden Sie einen Ausdruck als Begleitschreiben für die in Papierform nachzureichenden Unterlagen.
Die Entscheidung über die Zulassung wird den Bewerbern schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Die Studenten haben sich unmittelbar im Anschluss an das Studium der Ersten Juristischen Staatsprüfung zu unterziehen.
Die Anmeldung ist nur für den jeweils nächsten Prüfungstermin möglich. Der Anmeldezeitraum beginnt gleichzeitig mit dem Semester (Wintersemester: 1. Oktober, Sommersemester: 1. April des Jahres) und endet jeweils zehn Wochen vor Beginn der Prüfung.
Erforderliche Unterlagen
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Beim Landesjustizprüfungsamt nachzureichende Unterlagen:
- Begleitschreiben (PDF-Dokument, das Sie nach Anmeldung grundsätzlich per E-Mail erhalten)
- für das laufende Semester ausgestellte Studienverlaufsbescheinigung (gegebenenfalls zusätzlich von früher besuchten Universitäten) und gegebenenfalls