Verwaltungsservice Bayern
Versicherungsteuer oder Feuerschutzsteuer, Beantragung einer Steuernummer
Beantragen Sie eine Steuernummer zur Entrichtung der Versicherung- oder Feuerschutzsteuer.
Beschreibung
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist zuständig für die Verwaltung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer. Versicherung- und Feuerschutzsteuer sind Anmeldesteuern. Die Person, welche die Steuer zahlen muss, muss sie selbst berechnen, anmelden und an das BZSt entrichten.
Bei der Versicherungsteuer besteuert der Staat Prämien- oder Beitragszahlungen aus Versicherungsverträgen. Steuerschuldner der Versicherungsteuer ist der Versicherungsnehmer. Jedoch muss der Versicherer die Versicherungsteuer entrichten.
Bei der Feuerschutzsteuer besteuert der Staat die Entgegennahme des Versicherungsentgelts bei Feuerversicherungen. Hier ist der Versicherer der Steuerschuldner und muss die Steuer auch entrichten.
Für die Entrichtung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer benötigen Sie eine Steuernummer. Die Steuernummer können Sie per E-Mail und per Post beim BZSt beantragen.
Bitte geben Sie bei der Beantragung
- Ihren vollständigen Namen,
- Ihre Adresse,
- eine Mitteilung, für welchen Anmeldezeitraum (Kalendermonat) die erste Steueranmeldung eingereicht werden soll und
- eine Erläuterung, ob die Steueranmeldung als Versicherer, Bevollmächtigter oder Versicherungsnehmer erfolgen wird
an.
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- Versicherer,
- Bevollmächtige und
- Versicherungsnehmer.
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihren Antrag auf Zuteilung einer Steuernummer für die Versicherung- oder Feuerschutzsteuer per E-Mail oder per Post beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.
- Verfassen Sie eine formlose Nachricht an das BZSt, in der Sie um die Zuteilung einer Steuernummer für die Versicherung- oder Feuerschutzsteuer bitten.
- Senden Sie die Nachricht an das BZSt.
- Das BZSt bearbeitet Ihren Antrag.
- Das BZSt teilt Ihnen Ihre Steuernummer per Post mit.
Fristen
- entfällt
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: 2 bis 5 Arbeitstage
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
- keine
Kosten
- keine