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Verwaltungsservice Bayern

Wirtschaftsgüter und Rechte, Beantragung der Zulassung zum Börsenhandel

Wirtschaftsgüter und Rechte, die an der Börse gehandelt werden sollen, müssen zugelassen werden.

Beschreibung

An einer Börse nach § 23 BörsG handelbare Wirtschaftsgüter sind Investmentanteile, Waren, Devisen und Rechnungseinheiten. Börslich handelbare Rechte sind Derivate. Diese Güter und Rechte werden in Deutschland nur an der EEX in Leipzig und der Eurex in Frankfurt bzw. Eschborn gehandelt.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Deutsche Börse AG
-
60485 Frankfurt am Main
+49 69 211-0
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 22.11.2023