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Verwaltungsservice Bayern

Naturschutzgebiet, Festsetzung

Zum Schutz von ökologisch besonders wertvollen Flächen werden Naturschutzgebiete festgesetzt.

Beschreibung

Naturschutzgebiete betreffen ökologisch besonders wertvolle Flächen. In § 23 Bundesnaturschutzgesetz sind die Ziele und Aufgaben von Naturschutzgebieten festgelegt. Sie sollen nicht nur dem Erhalt von Tieren und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume dienen, sondern auch über naturgeschichtliche und landeskundliche Zusammenhänge informieren. Der biotische Ressourcenschutz steht im Zentrum des Schutzgedankens. Naturschutzgebiete bilden zusammen mit den Nationalparks die nach Naturschutzrecht am strengsten geschützten Gebiete.

Die Festsetzung eines Naturschutzgebietes erfolgt durch eine Rechtsverordnung; diese besteht aus dem Verordnungstext und den Schutzgebietskarten.

Die Ausweisung von Naturschutzgebieten obliegt den höheren Naturschutzbehörden der Regierungen.

Verfahrensablauf

Die Regierung leitet den Entwurf der Verordnung mit den Schutzgebietskarten den betroffenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zu. Er wird außerdem für die Dauer eines Monats in den davon betroffenen Landkreisen und Gemeinden öffentlich ausgelegt. In der Regel kann der Entwurf in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Regierung eingesehen werden. Die betroffenen Grundeigentümer sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich während der Auslegung über die Einzelheiten informieren und Bedenken und Anregungen vorbringen.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Zuständiges Amt

Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0
+49 981 53-1456
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 07.08.2023