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Verwaltungsservice Bayern

Feuerwehr, Informationen über die Aufgaben der Landkreise

Die Landkreise beschaffen die überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen oder gewähren hierfür Zuschüsse.

Beschreibung

Die Landkreise müssen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen beschaffen und unterhalten oder hierfür Zuschüsse gewähren. Außerdem können sie Aus- und Fortbildungen für Feuerwehrdienstleistende durchführen (Art. 2 BayFwG).

Auch der Staat fördert den Brandschutz und den technischen Hilfsdienst durch Gewährung von zweckgebundenen Zuwendungen an Gemeinden und Landkreise und die Unterhaltung der Staatlichen Feuerwehrschulen.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

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Zuständiges Amt

Landratsamt Roth
Weinbergweg 1
91154 Roth
+49 9171 81-0
+49 9171 81-1328
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 02.08.2023