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Verwaltungsservice Bayern

Post-Universaldienstleister, Beantragung einer Bescheinigung

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bescheinigung für Post-Universaldienstleistende beantragen. Mit dieser können Sie eine Befreiung von der Umsatzsteuer für Post-Universaldienstleistungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.

Beschreibung

Die Umsatzsteuerbefreiung für Unternehmen, die Post-Universaldienste anbieten, zum Beispiel Postdienste,

  • fördert Post-Universaldienstleistungen und
  • stellt Wettbewerbsgleichheit unter den Post-Universaldienstleistenden her.

Post-Universaldienstleistende bieten flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mindestens eine oder alle der folgenden Dienstleistungen an:

  • Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm mit bestimmten Qualitätsmerkmalen;
  • Beförderung von adressierten Paketen bis zu einem Gewicht von 10 Kilogramm;
  • Beförderung von adressierten Büchern, Katalogen, Zeitungen und Zeitschriften bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm, wenn Sie auch die Leistungen erbringen, die in den ersten beiden Spiegelstrichen dieser Auflistung stehen.
  • Einschreib und Wertsendungen.

Für eine Umsatzsteuerbefreiung müssen Sie zunächst eine Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) für Post-Universaldienstleistungen in Deutschland besitzen. Anschließend können Sie die Umsatzsteuerbefreiung bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.

Voraussetzungen

Eine Umsatzsteuerbefreiung können beantragen:

  • unternehmerische Personen (als natürliche und juristische Person),
  • die flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Teilbereich oder alle Post-Universaldienstleistungen anbieten.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag formlos per Post oder über das BZStOnline-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen:

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.
  • Senden Sie die Unterlagen zusammen mit dem Antrag an das BZSt:
    • unterschrieben per Post oder
    • online über das BOP (persönliches Zertifikat erforderlich)
  • Falls Sie die Voraussetzungen eines Post-Universaldienstleisters erfüllen, sendet das BZSt Ihnen eine entsprechende Bescheinigung zu.
  • Falls Sie die Voraussetzungen eines Post-Universaldienstleisters nicht erfüllen, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, gegen den Sie Einspruch einlegen können.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

3 bis 4 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Verpflichtungserklärung
    • Bestätigung, dass Ihr Unternehmen flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Teilbereich oder alle Post-Universaldienstleistungen anb

Online Verfahren

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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Zuständiges Amt

Bundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53225 Bonn
+49 228 406-0
+49 228 406-2661
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)
Stand: 08.05.2023