Verwaltungsservice Bayern
Post-Universaldienstleister, Beantragung einer Bescheinigung
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bescheinigung für Post-Universaldienstleistende beantragen. Mit dieser können Sie eine Befreiung von der Umsatzsteuer für Post-Universaldienstleistungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.
Beschreibung
Die Umsatzsteuerbefreiung für Unternehmen, die Post-Universaldienste anbieten, zum Beispiel Postdienste,
- fördert Post-Universaldienstleistungen und
- stellt Wettbewerbsgleichheit unter den Post-Universaldienstleistenden her.
Post-Universaldienstleistende bieten flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mindestens eine oder alle der folgenden Dienstleistungen an:
- Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm mit bestimmten Qualitätsmerkmalen;
- Beförderung von adressierten Paketen bis zu einem Gewicht von 10 Kilogramm;
- Beförderung von adressierten Büchern, Katalogen, Zeitungen und Zeitschriften bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm, wenn Sie auch die Leistungen erbringen, die in den ersten beiden Spiegelstrichen dieser Auflistung stehen.
- Einschreib und Wertsendungen.
Für eine Umsatzsteuerbefreiung müssen Sie zunächst eine Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) für Post-Universaldienstleistungen in Deutschland besitzen. Anschließend können Sie die Umsatzsteuerbefreiung bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.
Voraussetzungen
Eine Umsatzsteuerbefreiung können beantragen:
- unternehmerische Personen (als natürliche und juristische Person),
- die flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Teilbereich oder alle Post-Universaldienstleistungen anbieten.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag formlos per Post oder über das BZStOnline-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen:
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.
- Senden Sie die Unterlagen zusammen mit dem Antrag an das BZSt:
- unterschrieben per Post oder
- online über das BOP (persönliches Zertifikat erforderlich)
- Falls Sie die Voraussetzungen eines Post-Universaldienstleisters erfüllen, sendet das BZSt Ihnen eine entsprechende Bescheinigung zu.
- Falls Sie die Voraussetzungen eines Post-Universaldienstleisters nicht erfüllen, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, gegen den Sie Einspruch einlegen können.
Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Verpflichtungserklärung
- Bestätigung, dass Ihr Unternehmen flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Teilbereich oder alle Post-Universaldienstleistungen anb
Online Verfahren
Kosten
Es fallen keine Kosten an.