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Verwaltungsservice Bayern

Pflanzentechnologie, Beantragung der staatlichen Anerkennung als Ausbildungsstätte

Die Eignung der Ausbildungsstätten für Pflanzentechnologen/Pflanzentechnologinnen muss von der Regierung von Niederbayern geprüft und anerkannt werden.

Beschreibung

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität darf die Ausbildung zum Pflanzentechnologen bzw. zur Pflanzentechnologin nur in anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden.

Die Anerkennung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfolgt für ganz Bayern durch die Regierung von Niederbayern.

Voraussetzungen

Die Anerkennung gemäß § 27 Abs. 3 und 4 BBiG wird erteilt, wenn folgende betrieblichen Anforderungen erfüllt sind:

  • Der Betrieb muss im Bereich Pflanzenzucht, -vermehrung oder pflanzenbauliches Versuchswesen tätig sein
  • Führung des Betriebes nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
  • Gebäude und bauliche Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in mindestens zwei der folgenden Einsatzgebiete können im Betrieb vermittelt werden:
    • Feldversuchswesen
    • Gewächshaus
    • Kulturlabor
    • Pflanzenschutzversuchswesen
    • Saatgutwesen
    • Untersuchungslabor
    • Zuchtgarten
  • Nachweis eines ordnungsgemäßen Zustandes der betrieblichen Einrichtungen und Geräte (z.B. durch Nachweis über die sicherheitstechnische Überprüfung des Betriebes)
  • Kein laufendes Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Inhabers oder der Inhaberin
  • Eine kontinuierliche Anleitung des Auszubildenden muss gewährleistet sein

Verfahrensablauf

An der Anerkennung als Ausbildungsstätte interessierte Betriebe werden gebeten sich im Vorfeld mit der Regierung von Niederbayern telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.

Abschließend kann der Antrag eingereicht werden.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie die Formulare zur Anerkennung erhalten Sie nach einer Beratung durch die Regierung von Niederbayern.

Kosten

Die Verwaltungsgebühr beträgt 100 EUR.

Rechtsgrundlagen

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Zuständiges Amt

Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)
Stand: 04.10.2023