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Verwaltungsservice Bayern

Pflanzentechnologie, Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin

Die fachliche und persönliche Eignung der Ausbilder/-innen für Pflanzentechnologen/Pflanzentechnologinnen müssen von der Regierung von Niederbayern geprüft werden.

Beschreibung

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität und zum Schutz der jungen Auszubildenden, darf die Ausbildung zum Pflanzentechnologen bzw. zur Pflanzentechnologin nur durch fachlich und persönlich geeignete Ausbilder/-innen durchgeführt werden.

Die Prüfung der Eignung erfolgt für ganz Bayern durch die Regierung von Niederbayern.

Voraussetzungen

Die Eignung wird zuerkannt, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

Persönliche Eignung:

  • Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses

Fachliche Eignung:

  • Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch:
    • Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung
    • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Pflanzentechnologe
    • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt
  • Nachweis der beruflichen Eignung durch:
    • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Pflanzentechnologe
    • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt mit Berufserfahrung im Arbeitsbereich des Pflanzentechnologen 
    • Abschluss Universität/Hochschule im Agrarbereich mit Berufserfahrung im Arbeitsbereich des Pflanzentechnologen

Verfahrensablauf

Interessierte Personen werden gebeten, sich im Vorfeld mit der Regierung von Niederbayern telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.

Anschließend kann der Antrag übermittelt werden.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie die Formulare zur Eignungsprüfung erhalten Sie nach einer Beratung durch die Regierung von Niederbayern.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

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Zuständiges Amt

Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)
Stand: 04.10.2023