Leistungen: ChangeMe

Seitenbereiche

Logo der Gemeinde Georgensgmünd
Leistungen

Verwaltungsservice Bayern

Vertragsnaturschutzprogramm, Beantragung einer Zuwendung

Die besonders naturverträgliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen wird gezielt honoriert.

Beschreibung

Der Vertragsnaturschutz ist das Markenzeichen der kooperativen bayerischen Naturschutzpolitik. Damit wird Landwirten und anderen Landnutzern die besonders naturverträgliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen gezielt honoriert. Ziel ist der Erhalt der Biodiversität, in erster Linie die Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.

Über das Vertragsnaturschutzprogramm wird die schonende Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Wiesen, Weiden, Äcker und Teichen gefördert. Landwirte sowie sonstige Landbewirtschafter verpflichten sich, fünf Jahre lang die Flächen nach den Zielen des Naturschutzes zu bewirtschaften.

Dabei können Grundleistungen wie die späte Mahd einer Wiese oder die extensive Ackernutzung flexibel mit Zusatzleistungen, z. B. dem Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel oder Erschwernissen (z.B. Mahd mit Messermähwerk, Motormäher, Feuchtezuschlag etc.) kombiniert werden. Dieser modulare Ansatz schafft die Möglichkeit, spezifisch auf die jeweiligen Lebensräume und die darin vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, aber auch auf die Erfordernisse der jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebe einzugehen.

Durch die Förderung sollen die zusätzlichen Kosten bei der naturschonenden Bewirtschaftung und die Einkommensverluste ausgeglichen werden.

Verfahrensablauf

Vor der Antragstellung erfährt der interessierte Landwirt bei einem Beratungsgespräch mit der unteren Naturschutzbehörde, ob seine Fläche grundsätzlich geeignet ist und welche Maßnahmenkombination möglich und sinnvoll ist. Die Antragstellung ist in einem jährlich festgesetzten Zeitraum (in der Regel im November bis Januar oder Februar des Folgejahrs) bei dem für den Betrieb zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten möglich

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Zuständiges Amt

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth-Weißenburg i.Bay.
Johann-Strauß-Str. 1
91154 Roth
+49 9171 842-0
+49 9171 842-1070
Landratsamt Roth
Weinbergweg 1
91154 Roth
+49 9171 81-0
+49 9171 81-1328
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 25.01.2023