Verwaltungsservice Bayern
Baurecht, Beratung und Erstellung von Stellungnahmen
Die Kreisverwaltungsbehörden beantworten baurechtliche und erschließungsrechtliche Fragen und erstellen Stellungnahmen.
Beschreibung
Die Kreisverwaltungsbehörden beraten die Bürger im Bereich des Bau- und Erschließungsrechts und nehmen (neben anderen Behörden) im Rahmen von Bauleitplanverfahren und zahlreichen anderen (Genehmigungs-) Verfahren Stellung.
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Landratsamt Roth
Weinbergweg 1
91154 Roth
+49 9171 81-0
+49 9171 81-1328
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 14.04.2020