Leistungen: ChangeMe

Seitenbereiche

Logo der Gemeinde Georgensgmünd
Leistungen

Verwaltungsservice Bayern

Landwirtschaftliche Wildhaltung, Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges

Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.

Beschreibung

Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.

Hinweise

Bei Gehegen von mehr als 10 ha Fläche ist zusätzlich eine jagdrechtliche Genehmigung des Landratsamtes erforderlich.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Regionale Ergänzung - Landwirtschaftliche Wildhaltung, Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges, Landratsamt Roth

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Zuständiges Amt

Landratsamt Roth
Weinbergweg 1
91154 Roth
+49 9171 81-0
+49 9171 81-1328
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 05.01.2023