Verwaltungsservice Bayern
Gesundheit, Beantragung von Hilfen für die Unterbringung in Tagesstätten für Erwachsene
Tagesstätten sind teilstationäre Einrichtungen für chronisch-psychisch Kranke erwachsene Menschen mit eingeschränktem, schwankendem Leistungsspektrum.
Beschreibung
Sie leben in der Regel außerhalb stationärer psychiatrischer Versorgungsstrukturen, z. B. in ihren Familien, in einer eigenen Wohnung oder im betreuten Wohnformen. Die Tagesstätten bieten überwiegend an Wochentagen ein Angebot in Form von Arbeits- und Beschäftigungs- und Gruppentherapien mit der Hinführung zu einem Beschäftigungsangebot in einer Werkstatt für psychisch behinderte Menschen (WfbM) oder auf dem freien Arbeitsmarkt. In erster Linie dient es der Stabilisierung der vorhandenen Fähigkeiten und Ausbau im Sinne einer wirkungsvollen Hilfe zur Selbsthilfe. Die Kosten für die Inanspruchnahme dieser Leistungen werden teilweise oder vollständig von den Bezirken übernommen. Es ist davon abhängig in wie weit der Tagesstättenbesucher sich selbst aus eigenen Einkommen und Vermögen beteiligen kann.
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Behinderung, Beantragung von Hilfen für die Betreuung in Übergangseinrichtungen
- Behinderung, Beantragung von Hilfen zur Rehabilitation
- Gesundheit, Beantragung von Hilfen für die Unterbringung in Einrichtungen für Menschen mit seelischer Behinderung
- Medizinische Versorgung, Angebote des Bezirks
- Menschen mit Behinderung, Beantragung von Eingliederungshilfe
- Sozialpsychiatrische Dienste, Beantragung einer Förderung
- Werkstätten für behinderte Menschen, Informationen
Zuständiges Amt
Bezirk Mittelfranken
Danziger Str. 5
91522 Ansbach
+49 981 4664-0
+49 981 4664-90999
Bayerischer Bezirketag (siehe BayernPortal)
Stand: 28.12.2022