Verwaltungsservice Bayern
Selbstständige Tätigkeit, Förderung bei Aufnahme durch Einstiegsgeld
Beschreibung
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die arbeitslos sind und Arbeitslosengeld II beziehen, können zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit max. 24 Monate lang Einstiegsgeld erhalten, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist.
§ 16b Sozialgesetzbuch II
Jobcenter
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Zuständiges Amt
Jobcenter Roth
Hilpoltsteiner Str. 30a
91154 Roth
+49 9171 8508-0
+49 9171 8508-59
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 22.04.2022