Verwaltungsservice Bayern
Führerschein, Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen
In besonderen Einzelfällen sind zur Vermeidung von Härten Ausnahmen möglich. Zuständig für die Gewährung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen, sind die Fahrerlaubnisbehörden in den Kreisverwaltungsbehörden.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind auch zuständig für die Erteilung von Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellen.
Mit Fragen im Zusammenhang mit diesen Vorschriften wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Voraussetzungen
Nach Einzelentscheidung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Nachweise zur Prüfung werden dem Antragsteller von der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt
Kosten
Gebühren für die Entscheidung je Ausnahmetatbestand
Rechtsgrundlagen
Regionale Ergänzung - Führerschein, Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen, Landratsamt Roth
Online Verfahren
Landratsamt Roth
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Landratsamt Roth
Weinbergweg 1
91154 Roth
+49 9171 81-0
+49 9171 81-1328
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 07.07.2023