Verwaltungsservice Bayern
Arbeits- und Ausbildungsstellenvermittlung, Inanspruchnahme
Beschreibung
Arbeitsuchende Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber können die Arbeitsvermittlung zur Begründung von Arbeitsverhältnissen (auch Heimarbeitsverhältnissen) grundsätzlich unentgeltlich in Anspruch nehmen. Dies gilt entsprechend für die Vermittlung in berufliche Ausbildungsverhältnisse.
§§ 35 ff Sozialgesetzbuch III; § 16 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II
Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Fachvermittlung für Angehörige bestimmter Berufe
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
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Zuständiges Amt
Bundesagentur für Arbeit - Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
+49 228 713-1313
+49 228 713-2701400
Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg Geschäftsstelle Roth
Unterer Weinbergweg 6
91154 Roth
+49 9171 841-0
+49 9171 841-77
Jobcenter Roth
Hilpoltsteiner Str. 30a
91154 Roth
+49 9171 8508-0
+49 9171 8508-59
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 30.12.2020